FAQ Widerruf

Der Bundegerichtshof (BGH) schreibt vor, dass ein Maklervertrag bereits dann abgeschlossen wird, wenn Sie als Interessent Kontakt bezüglich einer Immobilie aufnehmen (BGH, Urt. V. 3.5.12-III 62/11). So entstandene Maklerverträge fallen unter das Fernabsatzgesetz. Hier entsteht für Sie das bekannte Recht des Widerrufs.

Das Recht des Widerrufs tritt noch vor einer Besichtigung in Kraft und kann schriftlich innerhalb von 14 Tagen nach Kontakt eingereicht werden. Der Makler übt seine Tätigkeit dann aus, wenn Sie auf das Widerrufsrecht durch eine Unterschrift oder eindeutiger Bestätigung per MAIL verzichten oder nach 14 Tagen ohne Widerruf, jedoch mit Vorab Belehrung.

Die Widerrufsbelehrung

Die Widerrufsbelehrung wird Ihnen der Makler zukommen lassen. Diese Belehrung ist gesetzlich inhaltlich vorgegeben und nachlesebar (BGBI. Teil I 2013 Nr. 58, S. 3642). Dies gilt in gleichem Maße für die nicht verbindlichen Erläuterungen zu den Themen Wertersatz und Vorzeitiges Erlöschen laut Bürgerlichen Gesetzbuch (§§ 356 Abs. 4, 357 Abs. 8 BGB).

Kosten

Sie müssen in Kenntnis gesetzt worden sein und dies auch bestätigen, dass Sie ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertrags Erfüllung durch den Makler verlieren (§ 356 Abs. 4 BGB n.F.). Das ist der Fall, wenn Sie den Miet- oder Kaufvertrag verhandelt haben sowie abschließen und der Makler Ihnen diese Gelegenheit zum Abschluss eines Hauptvertrages vermittelt oder nachgewiesen hat (§ 652 BGB).

Der Makler beginnt seine Dienstleistung erst, nachdem Sie Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben haben und ausdrücklich auf ein Widerrufsrecht verzichten.
Provisionspflichtig werden Sie demnach nur dann, wenn durch die Leistungen des Maklers ein Miet- oder Kaufvertrag abgeschlossen wird.

Das Recht verstehen

Sie haben schlechte oder keine Erfahrung gemacht und möchten sich erkundigen? Rufen Sie gern an, wir nehmen uns Zeit für Ihre Anliegen und erläutern alle Gesetze rund um Vermietung und Verkauf bzw. Miete und Kauf Ihrer Immobilie.

Wir freuen uns auf Sie!